Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Freiburg und Köln abgeschlossen, war anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und wurde im Jahr 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Bis zur Gründung der eigenen Kanzlei im Jahr 2011 war ich als Rechtsanwalt in mehreren Kanzleien sowie für einen Genossenschaftsverband tätig.
Zudem erwarb ich den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und habe die theoretische Qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht erworben.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vorwiegend in der Beratung mittelständisch strukturierter Unternehmen in Rechtsfragen aller Art. Bundesweit betreue ich Kreditgenossenschaften des genossenschaftlichen Finanzverbundes und Warengenossenschaften bzw. deren Organe. Neben Fragestellungen des Gesellschafts‑, Handels- und Bankrechts beinhaltet dies auch die Begleitung von Vorgängen nach dem Umwandlungsrecht, sonstige Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgeregelungen. Von besonderer Bedeutung ist auch die Begleitung aller Organe eines Unternehmens in Compliance-Angelegenheiten zur Vermeidung von Haftungsfragen bzw. die Verfolgung und Abwehr von Regressansprüchen sowie die Prüfungsbegleitung. Fragen der Gestaltung und Abwicklung von Organdienstverträgen zählen dabei genauso zu meinem Arbeitsalltag wie die vollumfängliche arbeitsrechtliche Beratung sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Daneben berate ich auch in sämtlichen sonstigen zivilrechtlichen Bereichen, wie zum Beispiel dem Erbrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht. Selbstverständlich verfolge ich Ansprüche meiner Mandanten auch prozessual.